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Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

SD Projekt Service GbR · Stand: August 2026

Inhaltsverzeichnis

  1. § 1 Geltungsbereich
  2. § 2 Leistungen
  3. § 3 Anfragen und Vertragsschluss
  4. § 4 Preise und Abrechnung
  5. § 5 Kostenvoranschläge und zusätzlicher Aufwand
  6. § 6 Anzahlungen und Abschlagszahlungen
  7. § 7 Zahlung
  8. § 8 Anfahrt
  9. § 9 Terminabsagen und vergebliche Anfahrt
  10. § 10 Vom Kunden bereitgestellte Materialien und Ersatzteile
  11. § 11 Hol- und Bringservice
  12. § 12 Mitwirkungspflichten des Kunden
  13. § 13 Termine und Leistungshindernisse
  14. § 14 Abnahme
  15. § 15 Mängelrechte
  16. § 16 Haftung
  17. § 17 Einsatz von Nachunternehmern
  18. § 18 Auftragsvermittlung
  19. § 19 Eigentumsvorbehalt
  20. § 20 Kündigung und Vertragsbeendigung
  21. § 21 Widerrufsrecht für Verbraucher
  22. § 22 Datenschutz
  23. § 23 Verbraucherstreitbeilegung
  24. § 24 Anwendbares Recht
  25. § 25 Schlussbestimmungen

§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge zwischen der

SD Projekt Service GbR
Osterstraße 4
27211 Bassum

– nachfolgend „SD Projekt Service" – und ihren Kunden.

Kunden können Verbraucher im Sinne des § 13 BGB, Unternehmer im Sinne des § 14 BGB sowie sonstige Auftraggeber sein.

Individuelle Vereinbarungen, insbesondere schriftliche Angebote und Auftragsbestätigungen, haben Vorrang vor diesen AGB.

§ 2 Leistungen

SD Projekt Service bietet vielseitige Projekt-, Service- und Dienstleistungen an.

Hierzu können – soweit im jeweiligen Einzelfall rechtlich zulässig – insbesondere gehören:

  • Hausmeister- und Objektservice
  • Garten- und Grundstücksarbeiten
  • Erd- und Außenarbeiten, einschließlich kleinerer Erdarbeiten mit Minibagger
  • Zaunarbeiten
  • Reinigungsarbeiten, einschließlich Gebäude-, Bau-, Außen- und Hochdruckreinigung
  • Entrümpelung und Räumung
  • Montage- und Demontagearbeiten
  • Kanal-, Rohr- und Ablaufreinigung
  • Hol- und Bringservice sowie Materialtransporte
  • Auftrags- und Dienstleistungsvermittlung
  • sonstige individuell vereinbarte Projekt- und Allround-Dienstleistungen

Art und Umfang der konkret geschuldeten Leistung ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot, Auftrag oder der sonstigen individuellen Vereinbarung.

Leistungen, für deren Ausführung besondere gesetzliche Genehmigungen, Zulassungen, Qualifikationen oder Eintragungen erforderlich sind, werden nur ausgeführt, soweit die hierfür erforderlichen Voraussetzungen vorliegen.

Nicht Bestandteil des Leistungsangebots sind insbesondere Kfz-Reparaturen, die Montage von Haustüren und Fenstern sowie Winterdienstleistungen.

§ 3 Anfragen und Vertragsschluss

Anfragen können insbesondere über die Website, per E-Mail, Telefon, WhatsApp, persönlich oder schriftlich erfolgen.

Eine Anfrage des Kunden stellt noch nicht automatisch die Annahme eines Auftrags dar.

Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, kommt ein Vertrag insbesondere durch Annahme eines Angebots, schriftliche oder elektronische Auftragsbestätigung oder durch einvernehmlichen Beginn der vereinbarten Arbeiten zustande.

Angebote sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.

§ 4 Preise und Abrechnung

Die Abrechnung erfolgt je nach Vereinbarung entweder:

  • zu einem vereinbarten Festpreis oder
  • nach tatsächlich entstandenem Aufwand.

Bei einer Abrechnung nach Aufwand können insbesondere Arbeitszeit, Material, Ersatzteile, Maschinen- und Geräteeinsatz, Fahrtkosten, Fremdleistungen und sonstige vereinbarte Aufwendungen berechnet werden.

Die konkreten Preise und Abrechnungsmodalitäten ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot oder Auftrag.

Gegenüber Verbrauchern werden Preise entsprechend den gesetzlichen Preisangabevorschriften angegeben.

§ 5 Kostenvoranschläge und zusätzlicher Aufwand

Kostenvoranschläge stellen keine Festpreisvereinbarung dar, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlicher Festpreis bezeichnet werden.

Wird während der Arbeiten erkennbar, dass zusätzlicher, bei Auftragserteilung nicht vorhersehbarer Aufwand erforderlich wird, wird SD Projekt Service den Kunden hierüber informieren, soweit dies möglich und erforderlich ist.

Zusatz- und Änderungsarbeiten können gesondert berechnet werden.

§ 6 Anzahlungen und Abschlagszahlungen

Bei Aufträgen können angemessene Anzahlungen oder Abschlagszahlungen vereinbart werden.

Dies gilt insbesondere bei:

  • größeren Projekten
  • umfangreicher Materialbeschaffung
  • Sonderbestellungen
  • erforderlichen Fremdleistungen
  • Maschinen- oder Gerätemiete
  • sonstigen erheblichen Vorleistungen.

Höhe und Fälligkeit werden im jeweiligen Angebot oder Auftrag vereinbart.

Bereits erbrachte Teilleistungen können im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen entsprechend dem Leistungsfortschritt abgerechnet werden.

§ 7 Zahlung

Soweit nichts anderes vereinbart wurde, sind Rechnungen innerhalb von 14 Kalendertagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zur Zahlung fällig.

Bei kleineren Aufträgen kann sofortige Zahlung nach Fertigstellung vereinbart werden.

Zulässige Zahlungsmöglichkeiten werden im jeweiligen Auftrag bzw. auf der Rechnung angegeben.

Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften.

§ 8 Anfahrt

Bis einschließlich 30 km Entfernung vom Betriebsstandort Bassum werden grundsätzlich keine gesonderten Anfahrtskosten berechnet, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

Bei Entfernungen von mehr als 30 km werden die Anfahrtsbedingungen vor Durchführung des entsprechenden Einsatzes mit dem Kunden vereinbart.

Kommt nach einer vereinbarten Vor-Ort-Anfahrt von mehr als 30 km kein Auftrag zustande, können – soweit dies vorher mit dem Kunden vereinbart wurde – die tatsächlich gefahrenen Kilometer für Hin- und Rückfahrt ab dem Betriebsstandort Bassum nach dem vereinbarten Kilometersatz berechnet werden.

Kommt der Auftrag zustande, werden bei einer Entfernung von mehr als 30 km grundsätzlich nur die über die 30-km-Freigrenze hinausgehenden Kilometer für Hin- und Rückfahrt nach dem vereinbarten Kilometersatz berechnet.

Abweichende individuelle Vereinbarungen bleiben möglich.

§ 9 Terminabsagen und vergebliche Anfahrt

Kann ein vereinbarter Termin aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, nicht durchgeführt werden, kann SD Projekt Service die dadurch entstandenen und nach den gesetzlichen Vorschriften ersatzfähigen Kosten und Schäden geltend machen.

Hierzu können insbesondere gehören:

  • vergebliche Anfahrtskosten
  • bereits entstandene Materialkosten
  • Maschinen- und Mietkosten
  • Kosten beauftragter Fremdleistungen
  • sonstige unmittelbar auftragsbezogene Aufwendungen.

Sagt der Kunde rechtzeitig ab und entstehen SD Projekt Service hierdurch keine ersatzfähigen Kosten oder Schäden, wird keine zusätzliche Stornogebühr erhoben.

Ersparte Aufwendungen und eine mögliche anderweitige Verwendung der Arbeitskraft werden nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften berücksichtigt.

Gesetzliche Kündigungs- und Widerrufsrechte bleiben unberührt.

§ 10 Vom Kunden bereitgestellte Materialien und Ersatzteile

Auf Wunsch können vom Kunden bereitgestellte Ersatzteile, Materialien oder sonstige Komponenten verwendet werden.

SD Projekt Service übernimmt keine Verantwortung für Mängel, mangelnde Haltbarkeit oder fehlende Eignung solcher vom Kunden bereitgestellten Teile, soweit diese Umstände nicht von SD Projekt Service zu vertreten sind.

Erkennbare Mängel oder eine erkennbare fehlende Eignung werden dem Kunden nach Möglichkeit mitgeteilt.

SD Projekt Service kann die Verwendung offensichtlich ungeeigneter, beschädigter oder sicherheitsbedenklicher Teile ablehnen.

Die gesetzlichen Rechte des Kunden hinsichtlich der von SD Projekt Service selbst ausgeführten Arbeiten bleiben unberührt.

§ 11 Hol- und Bringservice

SD Projekt Service kann nach individueller Vereinbarung Hol- und Bringleistungen sowie Materialtransporte übernehmen.

Die Durchführung erfolgt mit geeigneten Transportmitteln, soweit rechtlich und technisch zulässig.

Transportleistungen werden nur durchgeführt, soweit die hierfür jeweils erforderlichen gesetzlichen, versicherungsrechtlichen und sonstigen Voraussetzungen erfüllt sind.

Ein Anspruch auf Übernahme jeder angefragten Transportleistung besteht nicht.

§ 12 Mitwirkungspflichten des Kunden

Der Kunde hat SD Projekt Service alle für die Durchführung des Auftrags erforderlichen Informationen vollständig und richtig zur Verfügung zu stellen.

Er hat insbesondere erforderliche Zugänge und Arbeitsbereiche zum vereinbarten Zeitpunkt zugänglich zu machen.

Der Kunde hat SD Projekt Service auf bekannte Gefahren, Besonderheiten, Vorschäden und sonstige Umstände hinzuweisen, die für die Durchführung der Arbeiten relevant sein können.

§ 13 Termine und Leistungshindernisse

Verbindliche Ausführungs- oder Fertigstellungstermine bedürfen einer entsprechenden Vereinbarung.

Nicht von SD Projekt Service zu vertretende Umstände können zu einer angemessenen Verschiebung vereinbarter Termine führen.

Hierzu können insbesondere höhere Gewalt, extreme Witterungsverhältnisse, nicht vorhersehbare Lieferverzögerungen oder vergleichbare Umstände gehören.

Zwingende gesetzliche Rechte des Kunden bleiben unberührt.

§ 14 Abnahme

Soweit die vereinbarte Leistung einer Abnahme unterliegt, gelten die gesetzlichen Vorschriften.

Der Kunde ist verpflichtet, eine vertragsgemäß erbrachte und im Wesentlichen mangelfreie Leistung abzunehmen.

Festgestellte Mängel sollen möglichst dokumentiert und SD Projekt Service zeitnah mitgeteilt werden.

§ 15 Mängelrechte

Für Mängel gelten die gesetzlichen Mängelrechte.

SD Projekt Service erhält im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften Gelegenheit, berechtigte Mängel zu prüfen und gegebenenfalls zu beseitigen.

Gesetzliche Rechte des Kunden bleiben unberührt.

§ 16 Haftung

SD Projekt Service haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten richtet sich die Haftung nach den gesetzlichen Bestimmungen; soweit gesetzlich zulässig, ist sie auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden begrenzt.

Zwingende gesetzliche Haftungsbestimmungen bleiben unberührt.

Als Gesellschaft bürgerlichen Rechts haften die Gesellschafter der SD Projekt Service GbR daneben nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften auch persönlich.

§ 17 Einsatz von Nachunternehmern

SD Projekt Service kann zur Durchführung einzelner Leistungen geeignete Nachunternehmer oder sonstige Fachunternehmen einsetzen, soweit dies mit dem jeweiligen Auftrag vereinbar und rechtlich zulässig ist.

Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, bleibt SD Projekt Service Vertragspartner des Kunden.

§ 18 Auftragsvermittlung

Soweit SD Projekt Service lediglich einen Auftrag oder einen anderen Dienstleister vermittelt und dies gegenüber dem Kunden entsprechend kenntlich gemacht wird, kommt der Vertrag über die vermittelte Leistung grundsätzlich zwischen dem Kunden und dem vermittelten Unternehmen bzw. Dienstleister zustande.

Für die Durchführung der ausschließlich vermittelten Leistung ist das jeweilige ausführende Unternehmen verantwortlich, soweit SD Projekt Service nicht selbst Vertragspartner hinsichtlich dieser Leistung geworden ist.

§ 19 Eigentumsvorbehalt

Gelieferte bewegliche Waren, Ersatzteile und Materialien bleiben, soweit rechtlich zulässig, bis zur vollständigen Bezahlung der jeweiligen Forderung Eigentum von SD Projekt Service.

§ 20 Kündigung und Vertragsbeendigung

Für Kündigung und Beendigung von Dienst- und Werkverträgen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

Bereits erbrachte Leistungen sowie nach den gesetzlichen Vorschriften ersatzfähige Aufwendungen können im Falle einer Vertragsbeendigung abgerechnet werden.

§ 21 Widerrufsrecht für Verbraucher

Verbrauchern kann insbesondere bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und Fernabsatzverträgen ein gesetzliches Widerrufsrecht zustehen.

Besteht ein Widerrufsrecht, erhält der Verbraucher eine gesonderte Widerrufsbelehrung sowie ein Muster-Widerrufsformular.

Soll auf ausdrücklichen Wunsch des Verbrauchers bereits vor Ablauf der gesetzlichen Widerrufsfrist mit der Leistung begonnen werden, werden die hierfür gesetzlich erforderlichen Erklärungen gesondert eingeholt.

§ 22 Datenschutz

Personenbezogene Daten werden nach Maßgabe der geltenden Datenschutzbestimmungen verarbeitet.

Weitere Informationen enthält die Datenschutzerklärung von SD Projekt Service.

§ 23 Verbraucherstreitbeilegung

SD Projekt Service ist weder verpflichtet noch bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

§ 24 Anwendbares Recht

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Beachtung zwingender Verbraucherschutzvorschriften.

Gegenüber Unternehmern können im gesetzlich zulässigen Umfang zusätzliche Gerichtsstandsvereinbarungen getroffen werden.

§ 25 Schlussbestimmungen

Individuelle Vereinbarungen zwischen SD Projekt Service und dem Kunden haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, richtet sich die Rechtsfolge nach den gesetzlichen Vorschriften. Die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen bleibt grundsätzlich unberührt.

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